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Versicherungen: Sparen nach der Hochzeit

Wer sich ins Ehe-Abenteuer stürzt, wird anfänglich wenig Interesse an unromantischen Angelegenheiten wie Versicherungsfragen haben. Doch lohnt sich die Auseinandersetzung damit, denn etwas Geld lässt sich sparen, während zugleich andere Dinge angeschoben werden sollten, um sich und den Partner bzw. die Partnerin abzusichern.

Einsparmöglichkeiten

Wer sich verheiratet, kann zum Beispiel bei der privaten Haftpflichtversicherung sparen. Voraussetzung ist natürlich, dass vor der Hochzeit beide Partner bereits eine solche Versicherung abgeschlossen haben. Sobald man zusammengezogen ist, kann eine der beiden gekündigt und der Partner in die verbleibende Versicherung aufgenommen werden. Mit einer solchen Familienversicherung lässt sich gegenüber zwei Single-Versicherungen einiges sparen.

Gleiches gilt für die Hausratversicherung. Hier muss man beim Zusammenziehen ohnehin genau schauen, ob der gemeinsame Hausstand überhaupt noch adäquat abgesichert ist oder ob und wie eine Anpassung erfolgen soll. Zwei Single-Hausratversicherungen sind nicht nötig, daher kann eine im Rahmen der Kündigungsfrist gekündigt werden. Diese beläuft sich auf drei Monate vor Ende des Versicherungsjahres – in der Regel.

Veränderungen bei der Absicherung

Neben dem Sparen sollte bei einer Heirat auch an mögliche Veränderungen gedacht werden. Wer zum Beispiel eine Lebensversicherung oder eine Unfallversicherung hat, sollte prüfen, wer als berechtigte Person eingetragen ist, damit im Fall des Falles nicht etwa die Ex-Freundin oder sonst wer das Geld bekommt.

Für eine Veränderung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch die Zeit bei einer Heirat gekommen. Zunächst einmal ist das ohnehin eine wichtige Absicherung, die im Rahmen einer Ehe, wenn diese mit steigendem Einkommen verbunden ist, nach oben angepasst werden sollte. Das könnte im Rahmen der Nachversicherungsgarantie erfolgen, die viele Versicherungen anbieten.

Schließlich ist der Abschluss einer Riester-Rente ein interessantes Objekt für genaues Nachdenken. Der Partner kann nämlich auch eine Riester-Rente abschließen, wenn er nicht zu den eigentlichen Berechtigten für die staatlich geförderte Altersvorsorge zählt: Ist einer der beiden Eheleute berechtigt, gilt das für den anderen auch.