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Krankenversicherung: Neue Regelungen

Im Jahr 2009 kommt der Gesundheitsfonds, die umstrittenen Kapitalsammelstelle des deutschen Gesundheitswesens. Scharf umstritten ist diese angebliche letzte Stufe der Gesundheitsreform, dennoch wird er kommen, darüber sind sich fast alle einig. Wie lange er Bestand haben wird, ist unklar.

Doch auch nebenbei wird an diversen Stellschrauben des deutschen Gesundheitswesens gewerkelt, so hat es eine ganze Reihe von Neuerungen gegeben.

Kassenbeiträge steigen

So richtig neu ist das nicht, schließlich haben die Deutschen in den vergangenen Jahren schon oft Erhöhungen für ihre Kassenbeiträge erhalten. Auch im Sommer 2008 erhöhen eine ganze Reihe von Kassen ihre Beiträge, es sollen insgesamt mehr als zwanzig sein. Der Treibstoff für die höheren Beiträge ist auch immer der gleiche: höhere Ausgaben für Medikamente und andere Arzneimittel.

Mit Blick auf die Einführung des Gesundheitsfonds im kommenden Jahr ist das keine gute Neuigkeit, landauf, landab rechnen viele Experten damit, dass die Belastungen für die Bürger weiter steigen werden.

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass die Krankenkassen sich noch sehr damit zurückhalten, die Kehrseite der Gesundheitsfonds-Medaille ihren Mitgliedern zu offerieren: Gut wirtschaftende Kassen sollen durch den ab 2009 geltenden Einheitssatz ihren Versicherten die Möglichkeit anbieten, Geld zurückzuerhalten.

Hier herrscht noch Stille, was immer wieder mit den Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Einführung des Gesundheitsfonds begründet wird. Klar ist aber, dass die Belastungen durch Medikamente, aber auch die finanzielle Besserstellung von Ärzten und die finanzielle Stützung der notleidenden Kliniken die Beiträge tendenziell nach oben treiben wird.

Neue Leistungen

Alle Versicherten können sich zukünftig in einem wichtigen Bereich der Vorsorge widmen: dem Hautkrebs. So ist neu, dass die gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedern anbieten, sich alle zwei Jahre vom Arzt für die Früherkennung von Hautkrebs screenen zu lassen. Für die durchführenden Ärzte winkt eine Extra-Vergütung.

Auch bei Kindern gibt es eine Änderung: Neben den bislang von den Krankenkassen gezahlten neun Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U1 bis U9) wird künftig auch eine neue zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat bezahlt. Die so genannte U7a soll helfen, die in dieser Entwicklungsphase auftretenden Problemlagen bei Kindern besser zu erkennen.