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Krankengeld für Selbstständige: Änderung der Änderung

So schnell kann es gehen: Dem Vernehmen nach wird die erst seit wenigen Tagen, genauer gesagt: seit dem 01.01.2009 geltende Regelung des Krankengelds für Selbstständige erneut modifizieren. Eigentlich sollten Selbstständige, die in der Gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, kein Krankengeld mehr beziehen können.

Dafür sollte der Beitragssatz für diese Zielgruppe auf 14,9 Prozent gesenkt werden, allerdings müssten die Selbstständigen ersatzweise eine zusätzliche Versicherung abschließen, um in den Genuss von Krankengeld zu kommen. Gerade für Selbstständige ist das von großer Wichtigkeit.

Die Regelung war aber heftig kritisiert worden, weil sie zu erheblichen Nachteilen führen konnte. Unter anderem wegen der vergleichsweise langen Bindung an eine Gesetzliche Krankenkasse oder der zwingend erforderlichen Gesundheitsprüfung bei den Privaten Krankenversicherungen, die bei chronischen Krankheiten zu sehr hohen Beiträgen für die Zusatzversicherung geführt hätte.

Nun sollen die Selbstständigen sich bei ihrer Krankenkasse versichern und zwar zum allgemeinen Beitragssatz. Damit soll ein Anspruch auf Krankengeld enthalten sein, wenn sie mehr als sechs Wochen wegen Krankheit ausfallen. Ein Beschluss der Regelung ist für den Sommer 2009 vorgesehen und zwar rückwirkend zum 01.01.2009. Die neue Regelung wird somit rückwirkend spurlos entsorgt.