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Versicherungspflicht mit Widerhaken

Seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 01. April 2007 gibt es in Deutschland die Verpflichtung, eine Krankenversicherung abzuschließen. Wie es sich gehört, hat auch diese Regel eine Ausnahme: Zunächst einmal gilt diese Pflicht für gesetzlich Krankenversicherte, jene, die sich privat versichern können, haben noch zeitlichen Spielraum bis Anfang 2009. Doch dann sind auch sie davon betroffen.

Stark sinkende Zahl von Unversicherten

Es gab Anfang des Jahres 2007 rund 180.000 Menschen in Deutschland, die keine Krankenversicherung hatten. Dazu gehörten die üblichen Verdächtigen, nämlich zahlreiche Obdachlose, ebenso aber zahlreiche Kleinselbstständige, die sich eine Krankenversicherung nicht mehr leisten konnten oder wollten. 100.000 sollen mittlerweile wieder in das Versicherungssystem eingegliedert worden sein, zumindest was die gesetzlichen Krankenversicherungen anbelangt.
Bei den Privaten warten offensichtlich viele ab, bis die Versicherungspflicht aktiviert worden ist. Vorzeitig hat es erst einige Tausend gegeben, die sich einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben – jene, die versuchen, sich trotz Krankheit und Alter ohne Gesundheitsfragen und Risikozuschläge privat abzusichern.

Pflicht zur Nachzahlung

Für viele, die sich erst nach dem 01. April 2007 um eine Versicherung gekümmert haben, kann der Rückfall in das Versicherungsnetz aus finanzieller Hinsicht zu einer heftigen Belastung werden. Vor allem jene, die ohnehin knapp bei Kasse sind, bildet die Versicherungspflicht durchaus eine Gefahr, die in den Ruin führen kann.
Denn neben der Pflicht zur Versicherung müssen die Beiträge, die seit dem 01. April 2007 hätten gezahlt werden müssen, nachgezahlt werden – zuzüglich Säumniszuschläge! Das kann für manchen bereits das finanzielle Aus bedeuten.
Die Kassen sollen zwar sozial Schwachen in dieser Frage entgegenkommen und in manchen Fällen die Zahlungen erlassen. Doch das scheint auf solche Fälle beschränkt zu sein, in denen die Betroffenen in der Lagen sind, nachzuweisen, dass sie von der Regelung nichts wissen konnten.

Mächtiger Druck

Zwei Monate hat man Zeit, seine Beitragsschulden zurückzuzahlen, dann werden oft die Daumenschrauben angelegt. Die Kasse kann den Gerichtsvollzieher vorbeischicken und Leistungen verweigern – womit die neu Versicherten wieder auf dem vorherigen Stand sind, nur mit einem Schuldenberg zusätzlich belastet. Für medizinische Notfälle wird allerdings weiter bezahlt.
Eine Ermäßigung der für Selbstständige festgesetzte Mindest-Betrag von 250 Euro pro Monat ist möglich, allerdings um den Preis der vollständigen Offenlegung der finanziellen Verhältnisse – Hartz IV lässt grüßen.
In dem Fall, in dem auch der ermäßigte Betrag nicht aufgebracht werden kann, müssen die Sozialämter eingreifen, allerdings nur für die laufenden Beiträge. Die angelaufenen Rückstände bleiben davon unberücksichtigt.
Wer also Pech hat, sitzt dann spätestens in der Falle – private Insolvenz und Ruin drohen.