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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Bei manchen Besitzern von Tieren kann es sinnvoll sein, eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Laut Gesetz ist geregelt, dass ein Tierhalter für die Schäden, die sein Tier anrichtet, haftbar gemacht wird.

Dabei gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Viele kleinere Haustiere werden bereits im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung berücksichtigt. Andere, vor allem größere Tiere wie Hunde oder Pferde, sind davon oft ausgeschlossen. Tierhalter benötigen in diesem Falle eine gesonderte Versicherung.

In manchen Ländern ist eine Haftpflicht für Hundehalter sogar Vorschrift, in anderen nicht bzw. nur teilweise: Bestimmte Hunde sind davon betroffen. Allerdings schließen manche Versicherungen bestimmte Rassen von der Versicherung aus bzw. erheben dafür höhere Beiträge.