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Klarheit bei den absetzbaren Handwerkskosten

Seit einiger Zeit herrscht Klarheit: Das Bundesfinanzministerium hat eine Liste zusammengestellt, die ersichtlich macht, was von Handwerksleistungen steuerlich berücksichtigt wird. Damit ist das zeitweise Wirrwarr durch abweichende Regelungen in den Bundesländern beendet. Jetzt kann jeder Steuerzahler schauen, welche von Handwerkern erbrachten Leistungen die Möglichkeit eröffnen, die eigene Steuerlast zu senken.

Der Gesetzgeber hat hier einen erheblichen Spielraum eröffnet: Bis zu 5.710 Euro können an Steuern rund um das eigene Haus gespart werden. Auch wenn dieser Maximalwert deutlich außerhalb dessen liegt, was die Masse der Steuerzahler überhaupt erreichen kann, lohnt es sich schon, genau zu prüfen, ob man nicht etwas absetzen kann. Denn bis zu 20 Prozent der Kosten von Handwerkern können direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden.

Wer also zum Beispiel einen Gärtner beschäftigt, kann dessen Arbeitsleistung, sowie die Kosten für An- und Abfahrt absetzen, nicht jedoch Materialkosten. Düngemittel zum Beispiel werden als absetzbarer Kostenfaktor nicht akzeptiert. Das gilt übrigens keineswegs nur für Hausbesitzer, auch Mieter können ihren Anteil an derartigen Arbeiten steuerlich geltend machen. Seit 2009 sind bis zu 1.200 Euro von Handwerksrechnungen an Steuererleichterung möglich.

Wichtig ist, dass die Rechnungen vorgelegt werden können, die nicht bar bezahlt werden. Denn die Regelung dient vor allem dem Ziel, Schwarzarbeit weniger attraktiv zu machen. Die Finanzämter akzeptieren daher bar beglichene Rechnungen nicht, wer so etwas vorlegen will, sollte eine bargeldlose Zahlung mit dem Handwerker vereinbaren.