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Streit um Hartz IV-Rentenbeitrag

Die Regierung aus CDU/CSU und FDP hat eine lange Sparliste aufgestellt, die insgesamt 80 Milliarden Euro in den kommenden Jahren einsparen soll. Betroffen davon sind auch die Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, kurz Hartz IV, die in mehrfacher Hinsicht Abstriche machen müssen. Ein Punkt hat dabei die Gemüter erheblich erregt.

 

Bislang erhält jeder Empfänger von Hartz IV-Leistungen eine monatliche Zahlung von 40,80 Euro auf sein Rentenkonto, womit dieser innerhalb eines Jahres einen Rentenanspruch von 2,09 Euro monaltich erwirbt. Das ist nicht viel, könnte aber, so viele Experten, durchaus reichen, um zusammen mit einer Riester-Rente im Alter mehr zu haben, als die Grundsicherung durch Hartz IV.

 

Jetzt soll dieser, ohnehin bereits einmal halbierte Satz, gänzlich gestrichen werden. Einmal wird so natürlich die Rentenkasse belastet, der jetzt Einnahmen fehlen; andererseits sehen einige Experten darin den Weg zur garantierten Altersarmut, denn so haben die Hartz IV-Bezieher keine Möglichkeit, ausreichend Vorsorge zu treffen, lautet die Argumentation.

 

Wer also zum Beispiel eine Riester-Rente abschließt, kann jetzt noch weniger darauf hoffen, mit der zusätzlichen privaten Altersvorsorge mehr zu bekommen als die Grundsicherung. Die Erträge aus der Riester-Rente werden ja verrechnet mit der Grundsicherung – wozu also noch Riestern, wenn man Hartz IV-Empfänger ist ohne recht Aussicht auf ein Comeback ins Berufsleben.