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Rentner im Visier der Finanzämter

Im Jahr 2011 wollen deutsche Finanzbeamte die letzten Reste der Ruheständler genauer unter die Lupe nehmen, die noch nicht ihrer Pflicht nachgekommen sind und eine Steuererklärung abgegeben haben. Seit 2005 gibt es nämlich die Steuerpflicht für Alterseinkünfte, was nicht jeder zu wissen scheint – oder vielleicht auch gar nicht wissen will.

Kein ungefährliches Spiel, denn ertappte Ruheständler geraten gewissermaßen in einige Unruhe. Denn sollten fällige Steuern nicht bezahlt worden sein, müssten diese nachgezahlt werden, zuzüglich Zinsen. Handelt es sich um hohe Beträge, könnten auch Bußgelder und Geldstrafen erfolgen.

Für Rentner, die noch nicht vom Finanzamt heimgesucht worden sind, gibt es also keinen Grund, durchzuschnaufen, denn die nächste und wohl auch letzte Welle wird eben 2011 über das Land rollen. Gesucht wird gezielt nach Einkommen, für die nicht eine Steuererklärung abgegeben worden ist.

Die Regelung sieht vor, dass all jene, die ab 2006 in Rente gegangen sind, Steuern erhoben werden, wenn gewisse Grenzen überschritten werden. Diese Grenze sinkt jedes Jahr um 50 Euro, bei Ehepaaren ist die doppelt so hoch wie bei Einzelpersonen. Wichtig: Weitere Einkünfte lassen die Grenzen schnell verschwinden.

Derartige Einkünfte können Mieten oder Verpachtungen sein, Einkünfte aus einer Privaten Rente oder Betriebsrente, Kapitaleinkünfte wie Zinsen oder Dividenden usw. Auch bei Eheleuten, von denen einer noch arbeitet, kann es durchaus teuer werden, wenn der Berufstätige in Steuerklasse drei eingeteilt ist.

Wichtig: Eine Steuererklärung heißt noch nicht, dass man auch Steuern zahlen muss. Wie bei jeder anderen Steuererklärung auch werden die Steuern durch diverse Freibeträge und Pauschalen verringert, auch gibt es Absetz-Möglichkeiten: Handwerker, Beiträge für diverse Versicherungen usw.