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Betriebliche Altersvorsorge: Grundlagen

Bei einer Betrieblichen Altersvorsorge kommt es zu der Zusage bestimmter Leistungen für die Vorsorge des Arbeitsnehmers durch den Arbeitgeber. Das kann der Ruhestand, die Invalidität oder der Tod sein. Dabei besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer diese finanziert.

 

Entgeltumwandlung häufigste Form

Die häufigste Variante ist die so genannte Entgeltumwandlung. Hier verzichtet der Arbeitnehmer auf Gehalt und erhält dafür einer Versorgungszusage des Arbeitgebers. Das geschieht durch den Verzicht auf einen bestimmten Teil des Gehaltes.

Der Vorzug für Arbeitgeber und Arbeitnehmer liegt in Steuervorteilen. Es gilt daher besonders für Bezieher mittlerer und höherer Einnahmen als vorteilhaft. Der Arbeitnehmer hat den Anspruch auf Entgeltumwandlung von bis zu vier Prozent des Betrages der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.

 

2009 fällt Förderung weg

Bislang hat die Betriebliche Altersvorsorge ein ganzes Bündel an Vorzügen aufzuweisen. Neben der steuerlichen Vergünstigung, dass auf die Beiträge für die Betriebsrente keine Steuern zu zahlen sind, sind diese auch frei von Sozialabgaben.

Darüber hinaus gilt es als vorteilhaft, das die Verträge für eine Gruppe von Arbeitnehmern Kostenvorteile gegenüber dem individuellen Abschluss eines Vertrages bringen können. Außerdem kann sich der Arbeitgeber am Aufbau einer betrieblichen Rente beteiligen.

 

Veränderungen ab 2009

Ab 2009 mindern sich die Vorteile: Die Beiträge werden mit Sozialabgaben belastet, das die zusätzlichen Kosten deutlich in die Höhe treiben wird. Experten schätzen, dass es ungefähr zwanzig Prozent sein werden, durch die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Kritisiert wird, dass damit vor allem Bezieher kleinerer Einkommen belastet werden. Denn jene, die über eine private Krankenversicherung verfügen, müssen keine zusätzlichen Beiträge für die KV bezahlen, weder jetzt, noch während des Ruhestands.

 

Trotzdem eine Überlegung wert

Trotz der Einschränkungen, die der Gesetzgeber ab dem Jahr 2009 vorsieht, kann es vorteilhaft sein, auf eine betriebliche Altersvorsorge zu setzen. So wird von Experten darauf verwiesen, dass es gerade in der gegenwärtigen Lage wichtig sei, sich jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen.

Immerhin bleiben ja auch im kommenden Jahr die Vorzüge der steuerlichen Entlastung. Diese sind natürliche auch für jene interessant, die relativ viel verdienen und damit eine stärkere Entlastung verspüren. Umgekehrt müssen die Auszahlungen im Alter wieder versteuert werden, was dann gut Verdienende stärker trifft als diejenigen, die weniger verdient haben.

 

Fünf Varianten

Die Betriebsrente ist auf fünf Wegen umsetzbar: Direktzusage, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direktversicherung und Pensionsfonds. Die jeweiligen Varianten stellen wird nachfolgend vor.